Risikobeurteilung + IKS
«Die Risikobeurteilung und das interne Kontrollsystem sollen nicht nur ein verlangter Papiertiger sein, sondern sollen uns helfen, unsere Schwachstellen in den Finanzflüssen und der Rechnungslegung zu entdecken.»
Ab der Jahresrechnung 2008 verpflichtet der Gesetzgeber durch verschiedene Änderungen des Gesellschaftsrechts und durch das neue Revisionsaufsichtsgesetzes:
- Alle Unternehmen, welche zur Buchführung gemäss OR verpflichtet sind, eine Risikobeurteilung vorzunehmen (ungeachtet ihrer Grösse)
- Unternehmen, welche der ordentlichen Revision unterliegen, zum Erstellen eines IKS (Internes Kontroll-System).
Folgende Fragen stellen sich seither viele Unternehmer:
- Muss auch ich eine Risikobeurteilung vornehmen für mein kleines Geschäft?
- Wie erstellen wir ein sinnvolles IKS?
- Wie kann das IKS lebendig gestaltet werden, so dass es nicht nur dem Gesetz Genüge trägt, sondern auch dem Unternehmer eine Hilfe ist?
Wir helfen Ihnen bei der Beantwortung der Fragen und bei der Erstellung der Risikobeurteilung oder bei der Erarbeitung eines IKS,
welche Ihrer Firma entsprechen.
Ist das etwas für Ihre Unternehmung?
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir in einem persönlichen Gespräch die Details miteinander besprechen können.

